Beschlussvorlage der Verwaltung - 15/60/174
Grunddaten
- Betreff:
-
ergänzender Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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04.11.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn vom 11.12.2014 gemäß § 2 und 8 BauGB
- Planungsziele: Mit der 3. Änderung soll eine Änderung der Baugrenzen auf dem Flurstück 190/2 Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn erfolgen. Desweiteren wird in die 3. Änderung einfließen: Anpassung des Baufeldes im SO 13 an den Bestand, Erweiterung der zulässigen Nutzflächen im Themenpark und eine vorhandene Bushaltestelle zur Rechtskraft geführt.
Eingearbeitet werden ebenfalls Regelungen gemäß aktueller Rechtsprechung (z.B. zu DIN-Vorschriften, ausführliche Begründung festgesetzter Verkaufsflächenzahlen) und zum Ausschluss störender Nebenanlagen.
- der Geltungsbereich umfasst das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 in der Fassung der 2. Änderung.
- die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: Geltungsbereich der 3. Änderung
Sachverhalt
Der Stadt liegt ein Bauantrag für ein Vorhaben auf dem Flurstück 190/2, Strandstraße 53 vor. Über das Vorhaben wurde bereits in den Ausschüssen der Stadt beraten und entschieden. Um das Vorhaben realisieren zu können, ist eine Anpassung der westlichen Baugrenze für die Verlängerung des straßenseitigen Vorbaus erforderlich. Da dies städtebaulich vertretbar ist wird dies in die Änderung des B-Planes miteinbezogen.
Desweiteren erfolgt mit der 3. Änderung die Anpassung des Baufeldes im SO 13 an den Bestand, die Erweiterung der zulässigen Nutzflächen im Themenpark und eine vorhandene Bushaltestelle (im Bestand vorhanden) soll zur Rechtskraft geführt werden.
Eingearbeitet werden ebenfalls Regelungen gemäß aktueller Rechtsprechung (z.B. zu DIN-Vorschriften, ausführliche Begründung festgesetzter Verkaufsflächenzahlen) und zum Ausschluss störender Nebenanlagen.
Die Kosten der Umplanung tragen die Stadt und der Antragsteller.
Mit der Ausarbeitung der 3. Änderung wird Herr Fricke, Büro für Stadt- und Regionalplanung, beauftragt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
10.000,00 € | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2015 nein ja, mit 10.000,00 € Produktkonto 51102.56255000
X Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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659,7 kB
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