Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/30/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 12 (1) und (3) des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) für Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 612), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. April 2020 (GVOBl. M-V S. 334, 394)

wird durch die Stadtvertretung folgender Beschluss gefasst:

 

Die Stadtvertretung stimmt der Wahl von Herrn Oliver Kupke zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ostseebad Kühlungsborn zu und stimmt seiner Ernennung, mit Wirkung vom 01.03.2021, für die Dauer von maximal 6 Jahren, zum Ehrenbeamten zu..

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Sachverhalt

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kühlungsborn haben am 14.02.2021 den Kameraden Oliver Kupke zum  stellvertretenen Wehrführer gewählt. Die Wahl des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters bedürfen entsprechend § 12  des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) für Mecklenburg-Vorpommern der Zustimmung der Stadtvertretung. Der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter sind nach § 12 BrSchG für die Dauer der Amtszeit zu Ehrenbeamten zu ernennen. Gemäß § 5 des Landesbeamtengesetzes in Verbindung mit §§ 3 und 8 ist für die Ernennung von Ehrenbeamten die oberste Dienstbehörde, d. h. die Stadtvertretung zuständig. Pandemiebedingt wird die Ernennungsurkunde separat überreicht. Der Kamerad erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von EURO 100,00..

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

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