Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/60/022
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Teilbereich Kühlungsborn Ost"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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03.02.2021
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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25.02.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
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beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Teilbereich Kühlungsborn Ost“ gemäß § 2 und 8 i.V.m.
13 BauGB. - Das Planungsziel besteht in der Zulassung von unterirdischen Geschossen auch außerhalb der Baugrenzen im gesamten Geltungsbereich. Damit soll insbesondere der Bau von Tiefgaragen bei Neubauten gefördert werden. Für die Cubanzestraße Nr. 45 soll im Rahmen einer Neubebauung bei Beibehaltung einer großen Grünfläche auf dem Grundstück eine größere Grundflächenzahl in dem verbleibenden Baugebiet zugelassen werden.
- Die Stadtvertreterversammlung billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 und den Entwurf der Begründung dazu.
- Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlagen: Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Ostseebad
Kühlungsborn mit Begründung, Bearbeitungsstand 05.02.2021
Sachverhalt
Die baurechtliche Überprüfung des Neubauvorhabens in der Cubanzestraße 45 hat ergeben, dass Tiefgaragen außerhalb der Baugrenzen nur zulässig sind, sofern dies ausdrücklich im Bebauungsplan festgesetzt ist. Um den Bau von Tiefgaragen bei Neubauten im gesamten Plangebiet zu fördern und damit eine höhere Freiflächenqualität zu erreichen, soll eine entsprechende Festsetzung ergänzt werden.
Von der ca. 2800 m² großen Grundstücksfläche der Cubanzestraße Nr. 45 sind ca. 1700 m² als Grünfläche ausgewiesen und können daher nicht auf die GRZ angerechnet werden.
Um das Neubauvorhaben, dem im Bauausschuss am 30.09.20 und im Hauptausschuss am 15.10.20 zugestimmt worden ist, zu ermöglichen, muss die GRZ im verbleibenden Baugebiet von 0,3 auf 0,45 angehoben werden. Dadurch kann die große Hausgartenfläche am Kreisel Doberaner Straße/Cubanzestraße erhalten werden.
Da die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigten Änderungen nicht berührt werden, kann ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden.
Die Kosten werden zwischen dem Antragsteller und der Stadt geteilt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein
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Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) |
Jährliche Folgekosten / Folgelasten |
Eigenanteil |
Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
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Veranschlagung 2021 nein ja, mit 3.332,00 brutto € Produktkonto 51102.56255000
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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539,5 kB
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