Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/60/155
Grunddaten
- Betreff:
-
Erteilung eines Auftrages zur Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Peter Kahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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25.02.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt auf Grundlage der Angebotsabfrage vom 12.11.2020 und nach Auswertung der eingegangenen Angebote die Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes zu beauftragen. Mit der Erstellung des ISEK´s soll nach erfolgter Beratung folgender Bieter beauftragt werden: slapa & die raumplaner gmbh, Berlin.
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung hat mit Beschluss-Nr. 015/2020/SVV beschlossen, die erste Phase einer integrierten Stadtentwicklungsplanung durchführen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Ausarbeitung wurden mit Beschluss-Nr. 081/2020/SVV mehrheitlich bestätigt. Auf Grundlage dieses Arbeitsstandes wurde mit Beschluss-Nr. 082/2020/SVV die Fortführung der integrierten Stadtentwicklungsplanung beschlossen und die Verwaltung aufgefordert, die dafür erforderlichen Leistungen auszuschreiben und zu beauftragen.
Am 12.11.2020 wurden durch das Bauamt fünf fachlich geeignete Büros zur Abgabe eines Konzeptes zur Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes im Rahmen einer Verhandlungsvergabe gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO M-V) i. V. m. dem Vergabeerlass (VgE M-V) aufgefordert. Mit Ablauf der Angebotsfrist am 04.12.2020 wurden drei Angebote fristgerecht eingereicht. Zwei weitere Büros haben aus Kapazitätsgründen kein Angebot abgegeben.
In Vorbereitung auf die Beratung zur Auftragsvergabe der ausgeschriebenen Leistungen wurden die vorliegenden Angebote durch das Bauamt auf Vollständigkeit sowie die fachliche und die rechnerische Richtigkeit vorgeprüft. Im Ergebnis entsprachen alle Angebote den Erfordernissen nach § 38 UVgO und verblieben somit in der Wertung. Weiter wurde geprüft, ob ein Angebot auf Grund eines ungewöhnlich niedrigen Preises gem. § 44 UVgO ausgeschlossen werden muss, was jedoch nicht der Fall war.
Gemäß § 43 UVgO soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen. Nach Auswertung der vorliegenden Angebote hinsichtlich des Grundpreises (ohne vertiefende oder optionale Leistungen) sowie der abgefragten Stunden- bzw. Tagessätze wurde das wirtschaftlichste Angebot durch das Büro slapa & die raumplaner gmbh aus Berlin eingereicht. Entsprechend empfiehlt die Verwaltung die Beauftragung dieses Büros mit der Erstellung des ISEK´s.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? X Ja Nein
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| Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2021 nein ja, mit € Produktkonto
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