Beschlussvorlage der Verwaltung - 2021/60/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

  1. beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Teilbereich Kühlungsborn Ost“ gemäß § 2 und 8 i.V.m.
    13 BauGB.
  2. Das Planungsziel besteht in der Zulassung von unterirdischen Geschossen auch außerhalb der Baugrenzen im gesamten Geltungsbereich. Damit soll insbesondere der Bau von Tiefgaragen bei Neubauten gefördert werden. Für die Cubanzestraße Nr. 45 soll im Rahmen einer Neubebauung bei Beibehaltung einer großen Grünfläche auf dem Grundstück eine größere Grundflächenzahl in dem verbleibenden Baugebiet zugelassen werden.
  3. Die Stadtvertreterversammlung billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 und den Entwurf der Begründung dazu.
  4. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

         Anlagen: Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Ostseebad

         Kühlungsborn mit Begründung, Bearbeitungsstand 05.02.2021

 

 

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Sachverhalt

Die baurechtliche Überprüfung des Neubauvorhabens in der Cubanzestraße 45 hat ergeben, dass Tiefgaragen außerhalb der Baugrenzen nur zulässig sind, sofern dies ausdrücklich im Bebauungsplan festgesetzt ist. Um den Bau von Tiefgaragen bei Neubauten im gesamten Plangebiet zu fördern und damit eine höhere Freiflächenqualität zu erreichen, soll eine entsprechende Festsetzung ergänzt werden.

Von der ca. 2800 m² großen Grundstücksfläche der Cubanzestraße Nr. 45 sind ca. 1700 m² als Grünfläche ausgewiesen und können daher nicht auf die GRZ angerechnet werden.

Um das Neubauvorhaben, dem im Bauausschuss am 30.09.20 und im Hauptausschuss am 15.10.20 zugestimmt worden ist, zu ermöglichen, muss die GRZ im verbleibenden Baugebiet   von 0,3 auf 0,45 angehoben werden. Dadurch kann die große Hausgartenfläche am Kreisel Doberaner Straße/Cubanzestraße erhalten werden.

Da die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigten Änderungen nicht berührt werden, kann ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden.

 

Die Kosten werden zwischen dem Antragsteller und der Stadt geteilt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

Veranschlagung 2021    nein                    ja,  mit 3.332,00 brutto €  Produktkonto 51102.56255000

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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