Beschlussvorlage der Verwaltung - 15/CDU/095

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt ein Begrüßungsgeld in Höhe von 200 EURO pro neugeborenes Kind. Die Eltern müssen ihren Hauptwohnsitz in Kühlungsborn haben. Das Geld wird im Zusammenhang mit der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ausgezahlt. Laut Geburtenstatistiken gibt es in Kühlungsborn ca. 50 – 60 Neugeborene im Jahr. Ab dem Haushaltsjahr 2016 sind jährlich 12.000 EURO dafür einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen möglichst unbürokratischen Weg zur Auszahlung des Geldes vorzunehmen.

 

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Sachverhalt

Dieses Begrüßungsgeld ist ein Zeichen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn an junge Familien. Dieses Geld ist eine Unterstützung z.B. für die Ausstattung der Kinder. In Zeiten des demographischen Wandels wird es immer wichtiger, in die Zukunft zu blicken. Kinder und Familien sind unser aller Zukunft und gehören zu Recht immer mehr unterstützt. Wir wollen nicht nur eine der seniorenfreundlichsten Städte sein, sondern auch eine der familienfreundlichsten Städte werden. Dies gilt als Baustein auf den Weg dahin.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

12.000,00

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2015             nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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