Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/20/120
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.10.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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10.12.2020
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Beschlussvorschlag
I. Sachentscheidung:
1. Der Lagebericht der Geschäftsführung (Anlage 1) und der Bericht des Aufsichtsrates (Anlage 2)
werden zur Kenntnis genommen.
2. Weiter wird davon Kenntnis genommen, dass dem Abschluss der Tourismus, Freizeit & Kultur
GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 16. Januar 2019 bis zum 31. Dezmeber 2019 durch den
vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer unter dem Datum vom 25. September 2020
der uneingeschrängte Bestätigungsvermerk erteilt wurde (Anlage 3).
3. Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn als Alleingesellschafterin ermächtigt den Bürgermeister in
der Gesellschafterversammlung der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH folgende
Entscheidungen zu treffen:
Der Abschluss der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom
16. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 abschließend mit einer Bilanzsumme von EUR 665.640,55 und einem ausgeglichenem Jahresergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung wird festgestellt.
Der Lagebericht der Geschäftsführung wird genehmigt.
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung werden für das Rumpfgeschäftsjahr vom 16. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 Entlastung erteilt.
Sachverhalt
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn ist Alleingesellschafterin der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn. Nach § 16 des Gesellschaftsvertrages trifft für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn das jeweillige zuständige Organ die Entscheidungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen oder nach dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterverammlung obliegen.
Gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns oder Bilanzverlustes, die Genehmigung des Lageberichtes sowie über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.
Im ersten Rumpfgeschäftsjahr erwirtschaftetet die Gesellschaft Umsatzerlöse von TEUR 717,7, welche über denen im Wirtschaftsplan veranschlagten (TEUR 561,7) lagen. Im Wesentlichen ist dies auf höhere Eintrittsgelder für Großveranstaltungen zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 1.609,8) bestehen aus den Ausgleichsleistungen von der Stadt Ostseebad Kühlungsborn aus dem mit der TFK GmbH geschlossenen Betrauungsakt. Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 wurden zunächst TEUR 1.500 unterjährig durch die Gesellschafterin gezahlt. Der notwendige Restbetrag von TEUR 109,8 wurde zum Jahresende als Forderung aktiviert. Infolgedessen wird ein ausgeglichenes Ergebnis (TEUR 0) ausgewiesen.
Der Materialaufwand beinhaltet mit TEUR 53,8 den Zukauf von Waren zum Weiterkauf. Planmäßige Abschreibungen im Rumpfgeschäftsjahr betragen TEUR 19,3. Die sonstigen ordentlichen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 1.489,3) betreffen überwiegend Veranstaltungen (TEUR 892,1, Werbeaufwendungen (TEUR 329,1) sowie Raum- und Materialaufwand (TEUR 54,8).
Der Aufsichtsrat der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn hat in seiner Sitzung am 12.10.2020 den Jahresabschluss beraten und der Gesellschafterversammlung empfohlen, gemäß Ziffer erstes und zweites Tiret des o.a. Beschlussvorschlags zu entscheiden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2020 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |