Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/20/108
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der Nordbau und Verwaltungsgesellschaft mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.10.2020
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24.11.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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10.12.2020
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Beschlussvorschlag
I. Sachentscheidung:
1. Der Lagebericht der Geschäftsführung (Anlage 1) und der Bericht des Aufsichtsrates (Anlage 2)
werden zur Kenntnis genommen.
2. Weiter wird davon Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss der Nordbau und
Verwaltungsgesellschaft mbH für das Jahr 2019 durch den vom Aufsichtsrat beauftragten
Abschlussprüfer unter dem Datum vom 9. September 2020 der uneingeschrängte
Bestätigungsvermerk erteilt wurde (Anlage 3).
3. Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn als Alleingesellschafterin ermächtigt den Bürgermeister in
der Gesellschafterversammlung der Norbau und Verwaltungsgesellschaft mbH folgende
Entscheidungen zu treffen:
Der Jahresabschluss der Norbau und Verwaltunggesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2019, abschließend mit einer Bilanzsumme von EUR 16.091.934,46 sowie einem in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 2.641.288,30, wird festgestellt.
Der Bilanzgewinn (Gewinnvortrag) in Höhe von EUR 2.641.288,30 wird auf Empfehlung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates auf neue Rechnung vorgetragen.
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung werden für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
Sachverhalt
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn ist Alleingesellschafterin der Nordbau und Verwaltungsgesellschaft mbH. Nach § 18 des Gesellschaftervertrages trifft für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn das jeweilige zuständige Organ die Entscheidungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen oder nach dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterversammlung obliegen. Gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns sowie über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.
Der Gesamtumsatz der Noveg mbH stieg im Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 117 auf TEUR 3.665. Dies ist im Wesentlichen auf gestiegene abgrechnete Betriebskosten (+ TEUR 88) zurückzuführen. Die Aufwendungen für bezogenen Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 196 auf TEUR 2.093 gestiegen. Die maßgeblichen Gründe liegen in den höheren Aufwendungen für Instandhaltungen.
Mit einem Jahresüberschuss von TEUR 252,3 schließt die Noveg mbH mit einem leicht verschlechtertem Ergebnis (./. TEUR 57,2) ab. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan ergibt sich eine deutliche Verbesserung des Ergebnisses um TEUR 164. Unter Berücksichtung der Einstellung in die satzungsmäßige Rücklage (§ 21 Gesellschaftervertrag) verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 2.641,3. Der Bilanzgewinn soll im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der Aufsichtsrat der Noveg mbH hat in seiner Sitzung am 19.11.2020 den Jahresabschluss zum 31.12.2019 beraten und der Gesellschafterversammlung empfohlen, gemäß Ziffer 3 erstes und zweites Tiret des o.a. Beschlussvorschlages zu entscheiden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein
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| Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2020 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |