Beschlussvorlage der Verwaltung - 15/60/113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

  1. billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Teilbereich Kühlungsborn Ost“ und den Entwurf der Begründung dazu.
  2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 einschließlich der Begründung ist öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
  3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Anlage: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Entwurf

               Planzeichnung und Begründung

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat am 24.04.2014 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 beschlossen. Weiterhin wurden am 11.12.2014 der 1. ergänzende Aufstellungsbeschluss und am 11.06.2015 der 2. ergänzende Aufstellungsbeschluss durch die Stadtvertreterversammlung gefasst.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 soll die Vereinbarkeit von Ferienwohnungen im Bestand mit Dauerwohnungen rechtlich verbindlich und abschließend entsprechend der aktuellen Rechtsprechung und entsprechend den Beschlüssen der Stadtvertreter-versammlung geregelt werden. Im Rahmen der 2. Änderung werden ebenfalls die Planungsziele des 1. ergänzenden und

des 2. ergänzenden Aufstellungsbeschluss eingearbeitet.

Aufgrund der Beratungen in den Bauausschüssen am 06.05. und am 17.06.2015 wurden nochmals differenzierte Festsetzungen in Abstimmung mit dem Rechtsberater der Stadt getroffen, um die Neuerrichtung von Ferienwohnungen soweit wie möglich einzuschränken.

 

 

Dies erfolgte durch eine zusätzliche Ausweisung von Wohngebieten, die Anwendung bestandssichernder Festsetzungen sowie eine Untergliederung nach zulässigen Nutzungen innerhalb einzelner Sondergebiete „Wohnen/Ferienwohnen“.

Weiterhin wurde für das ca. 5600 m² (einschl. Wohnhaus an der Cubanzestraße) große Grundstück der ehemaligen Wochenendhaussiedlung südlich des Molli eine geänderte Baufeldeinteilung vorgenommen, um das Grundstück zweckmäßiger für eine Wohnbebauung umnutzen zu können.

Das Planverfahren wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als „andere Maßnahme der Innenentwicklung“ ohne Umweltbericht durchgeführt. Es handelt sich hier im Wesentlichen um eine Überplanung des vorhandenen Bestandes. Eine Beeinträchtigung von Umweltbelangen erfolgt durch die Änderung nicht, so dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.

Nach der Klärung der rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten und auf der Basis einer umfangreichen Bestandsaufnahme - die aktuelle Nutzung der Grundstück und Gebäude betreffend, wurde der beiliegende Entwurf erarbeitet, der ach dem Beschluss der Stadtvertreter an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zwecks Einholung der Stellungnahmen versendet und öffentlich ausgelegt werden soll. Bei der öffentlichen Auslegung ist den Bürgern die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folge-

kosten/Lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2015                nein                 X ja,  mit 12.0000 €     Produktkonto 51102.56255000

 

X  im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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