Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/60/125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

 

  1. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Am Bootshafen" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

Zur dritten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung im Okt 2020 wurden alle geforderten umfangreichen Gutachten zur Hydrogeologie und zum Hochwasserschutz im Hafengebiet, zur Verkehrssituation, zum Schallschutz und zum Artenschutz öffentlich mit ausgelegt und an die Behörden versendet.

Alle Stellungnahmen zum 1., 2. und 3. Entwurf sind nun in der Abwägung berücksichtigt worden.

Aus der Auswertung der Stellungnahmen zum 3. Entwurf ergeben sich keine wesentlichen Änderungen der Planung mehr, so dass nun die Abwägung und die Satzung beschlossen werden können.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja  X Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2020                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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