Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/60/109

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Aufhebung des AufstellungsbeschlussesBeschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 27.09.2018 über den Bebauungsplan Nr. 52 für das Gebiet "Pfarrweg/Schloßstraße" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Vorlage 18/UWG/120).

 

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Sachverhalt

Am 27.09.2018 wurde der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 52 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Gebiet „Pfarrweg/Schloßstraße“ gefasst.

Die Planungsziele sahen folgendes vor:

 

Rückbau der landwirtschaftlich nicht mehr genutzten Gebäude und Entwicklung eines „locker“ bebauten, attraktiven Wohngebietes mit viel Grün.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde seiner Zeit nicht öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Landwirtschaftliche Lohn GmbH Waterkant aus Kröpelin möchte die Flächen des ehemaligen Technikstützpunktes städtebaulich entwickeln. Daher wurde in der Stadtvertreterversammlung am 17.06.2020 einem Grundsatzbeschluss hinsichtlich der Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. Vorhaben- und Erschließungsplanes zwecks Errichtung eines Wohnquartiers zugestimmt.

Damit das Bauleitplanverfahren beginnen kann, befindet sich auf der heutigen Tagesordnung ein Aufstellungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 (V+E-Plan) der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Wohnquartier Waterkant“.

 

Da der o.g. „alte“ Beschluss aus 2018 (siehe oben) mit der heutigen Planung nicht übereinstimmt, ist dieser aufzuheben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja  X Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2020                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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