Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/87/098

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreter beschließen die weiterführenden Maßnahmen zur Installation einer Winterbeleuchtung im Jahr 2020. Die Maßnahmen beinhalten die Ergänzung der bestehenden Weihnachtsbeleuchtung, sowie die Umsetzung der ersten Module des Beleuchtungskonzeptes "Winter". Für diese Investition werden im Wirtschaftsjahr 2020 Mittel in Höhe von max. 200 TEUR, welche sich aus frei werdenden Mitteln aus der noch nicht realisierten Investition Baltic Park 2. Bauabschnitt ergeben, bereitgestellt. Die daraus resultierenden Auswirkungen sind im 1. Nachtragswirtschaftsplan 2020 des Kommunalservice Kühlungsborn abzubilden. Die Inhalte der Maßnahmen werden in der Anlage Beleuchtungskonzept "Winter" beschrieben.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Hintergrund

Vorlage - 2020/KL/024

Betreff: Beschlussvorlage der KL-Fraktion: Installation einer Winterbeleuchtung

Die Stadtvertretung beschließt, mit dem Ziel, die Nebensaison zu verlängern,

zusätzlich zur Weihnachtsbeleuchtung, eine Winterbeleuchtung in der Stadt zu

installieren. Die Stadtverwaltung hat ein Gesamtkonzept –Winterbeleuchtung- für

Kühlungsborn  (Geltungsbereich der Gestaltungssatzung) schnellstmöglich zu

erarbeiten. Investitionen /Anschaffung / Installation können über die nächsten Jahre

(je nach Investitionsvolumen) verteilt werden.

 

In der Hauptausschuss- Sitzung am 03.09.2020 wurde das Thema ausführlich besprochen. Der Hauptausschuss hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dafür 200,0 TE in den Nachtragshaushalt einzustellen. Der Tourismus und Kulturausschuss hat in der Sitzung am 10.09.2020 ebenfalls eine Empfehlung zur Umsetzung des Konzeptes beschlossen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten) Budget 2020: 

120 T€ - 200T€

 

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2020                nein                    ja,  mit TEUR 200                  Allgemeiner Kurbetrieb

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...