Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/60/074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

Die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 BauGB

  1. Planungsziele: Änderung der Ausweisung einer privaten Grünfläche in Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen für Abwasser. Es handelt sich um die Anpassung der Ausweisung an den Bestand.
  2. Gebietsabgrenzung: Der Änderungsbereich umfasst die Flächen lt. Übersichtsplan in der Anlage. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 235/2, 236/1, 237/1, 238/1, 239/3, 240/3, 251/8, 252/6, 253//3 und eine Teilfläche des Flurstückes 254/118 der Flur 2 Gemarkung Kühlungsborn. Die Flächengröße beträgt insgesamt ca. 2 ha.
  3. Mit der Ausarbeitung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Sachverhalt

Der ZVK plant die Errichtung eines Zwischenlagers für Aushubsedimente von Regenrückhaltebecken am Betriebsstandort in Kühlungsborn.

Geplant ist ein Zwischenlager zur zeitweiligen Lagerung und Entwässerung von Sedimenten mit einer Kapazität von 1000 t/a. Bei diesen Sedimenten handelt es sich um nicht gefährliche Abfälle.

 

Der gültige F-Plan der Stadt weist auf der Vorhabenfläche eine private Grünfläche aus.

Um eine Zustimmung zum Vorhaben erlangen zu können, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Zukünftig ist die Ausweisung als Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen für Abwasser geplant.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2020                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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