Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/30/097

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens in Bezug auf neu verhandelte Platzkosten für die örtlich ansässigen Kindertagesstätten zu ersetzen und diese der SVV bekanntzugeben.

 

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Sachverhalt

Die Novellierung des KiföG MV vom 04.09.2019 trat zum 01.01.2020 in Kraft.

 

Gemäß § 25 Abs. 1 KiföG wird die Kindertagesförderung in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege gemäß §§ 26, 27 und 28 gemeinsam durch das Land, die Gemeinden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe finanziert. Ausgenommen bleiben gemäß § 29 Absatz 1 die Kosten der Verpflegung.

 

Entsprechend § 27 Abs. 1 KiföG MV ist im Jahr 2020 durch die Wohnsitzgemeinde nunmehr eine Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 149,33 EUR zu entrichten.

 

Für die Eltern besteht seit dem 01.01.2020 Beitragsfreiheit.

 

Der Gemeindeanteil wird pro Kind jährlich durch Erlass des für Kindestagesförderung zuständigen Ministeriums festgesetzt. Die Pauschale entspricht 32 Prozent der Kosten der Kindertagesförderung im Sinne von § 26 Abs. 1 Satz 2 und 3 im vorvergangenen Jahr, dividiert durch die gemeldete Anzahl der Plätze im Sinne von § 26 Absatz 3 Satz 1 erster Halbsatz im vorvergangenen Jahr. Der sich danach ergebende Betrag wird pro Jahr um jeweils 2,3 Prozent gesteigert und in eine monatliche Pauschale umgerechnet.

 

Im Jahr 2021 steigt die Pauschale auf monatlich 152,76 EUR.

 

Die in regelmäßigen Abständen stattfindenden Entgeltverhandlungen der Träger mit dem Landkreis und den Wohnsitzgemeinden sahen im Ergebnis bislang die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens vor, um über die finanziellen Auswirkungen zu beschließen.

Aufgrund der nunmehr bestehenden Pro-Kopf-Pauschale sind die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt bereits im Vorjahr planbar und werden dementsprechend eingestellt.

 

Die Stadt nimmt auch weiterhin an den Entgeltverhandlungen mit dem Landkreis und dem jeweiligen Träger teil und wird die Stadtvertretung über die Entwicklungen regelmäßig informieren.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja  X Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2020                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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