Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/20/064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die an der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Zweitwohnungssteuersatzung).

 

Gleichzeit tritt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 17.12.2007 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 17.12.2010 außer Kraft.

 

 

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Sachverhalt

 

Die derzeit bestehende Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat schon diversen Klagen vor dem Verwaltungsgericht Stand gehalten. Momentan laufen zwar keine Klagen gegen die Erhebung der Zweitwohnungssteuer, jedoch besteht in Nuancen Anpassungsbedarf, um weiterhin Rechtssicherheit zu haben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2021                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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