Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/20/064
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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04.08.2020
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die an der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Zweitwohnungssteuersatzung).
Gleichzeit tritt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 17.12.2007 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 17.12.2010 außer Kraft.
Sachverhalt
Die derzeit bestehende Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat schon diversen Klagen vor dem Verwaltungsgericht Stand gehalten. Momentan laufen zwar keine Klagen gegen die Erhebung der Zweitwohnungssteuer, jedoch besteht in Nuancen Anpassungsbedarf, um weiterhin Rechtssicherheit zu haben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein
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| Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2021 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
