Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/20/058
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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04.08.2020
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn ist für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen sowie für die eigenen städtischen Liegenschaften gesetzliches Mitglied im Wasser- und Bodenverband „Hellbach – Conventer Niederung“ (WBV). Sie hat Verbandsbeiträge zu leisten, die sie nach Maßgabe von § 3 GUVG, § 6 KAG M-V auf Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte umlegen kann. Dazu ist bereits eine satzungsrechtliche Grundlage (Anlage 1) geschaffen.
Der Wasser- und Bodenverband hat den jährlichen Beitrag 2020 um EUR 19.031,53 auf EUR 44.690,75 gesteigert. Die mit der Umlage verbundenen Verwaltungskosten der Stadtverwaltung betragen zusätzlich zum Gesamtbetrag, der an den WBV zu entrichten ist, ca. EUR 2.000 jährlich. Die Umlage erfolgt durch Dauerbeitragsbescheide.
Bisher werden die Gebühren alle zwei Jahre neu kalkuliert. Der Gebührensatz wird regelmäßig angepasst. Das hat zur Folge, dass jeweils eine neue Satzung beschlossen werden muss, neue Bescheide erstellt und versandt werden müssen, was mit enormen Aufwand verbunden ist. Da die Stadt mit Mehrjahresbescheiden arbeitet, sind dies zusätzlich Kosten.
Vorteile:
Die Refinanzierung der WBV-Beitrag über Gebühren wird aufgegeben.
Einfach und vor allem sehr rechtssicher umsetzbar.
Die Finanzierung der Umlage an den Wasser- und Bodenverband über eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B würde Zeit (für die regelmäßige Neukalulation und Beschlussfassung der Satzung, Widerspruchsbearbeitung) und dadurch Kosten (Personal- und Sachkosten) einsparen.
Steigerung der Abgabengerechtigkeit: Ein weiterer positiver Aspekt wäre, dass auch die Eigentümer von Wohnungsteileigentum gleichermaßen mit herangezogen werden würden. Dies war bisher nicht im vollem Umfang gegeben, da nicht alle Wohnungen über eine Wohungsverwaltung abgerechnet werden.
Nachteile:
Nachteilige Auswikungen der Hebesatzerhöhung auf den Finanzierungssaldo wegen des Einflusses dieser Lösung auf die Berechnung der Schlüsselzuweisungen nach dem FAG sind nicht erkennbar. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben, die die Stadt Ostseebad Kühlungsborn wahrnehmen muss, berechnet sich nach dem Finanzausgleichsgesetz u.a. nach ihrer Steuerkraft. Das Grundsteueraufkommen hat maßgeblichen Einfluss auf diese Steuerkraft und damit auf die zu erlangenden Schlüsselzuweisungen. Da aber die Hebesätze der Grundsteuer A und B mit jeweils 200 % bzw. 350 % (nach Erhöhung: 210 % bzw. 360 %) deutlich unter den Nivellierungshebesätzen von 323 % bzw. 427 % - die bei der Berechnung der Steuerkraft zugrunde gelegt werden – liegen, hat die Erhöhung keine negaiven Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein
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| Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2021 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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210,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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40,1 kB
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