Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/20/059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) mit folgenden Hebesätzen: Grundsteuer A: 210 %, Grundsteuer B: 360 % und Gewerbesteuer 300 %

 

 

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Sachverhalt

 

Auf Grund des Grundsatzbeschlusses zur Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes ist es erforderlich eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B durchzuführen. Da im Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage bzw. der Behandlung dieser in den Ausschüssen noch nicht abschließend abgeschätzt werden kann, wann die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen wird, macht es sich erforderlich eine Hebesatzsatzung zu erlassen, um die geänderten Hebesätze schon bei der Jahrehauptveranlagung 2021 durch die Steuerabteilung der Stadtverwaltung berücksichtigen zu können.

 

Die Hebesätze betragen derzeit für die

 

        Grundsteuer A:    200 %

        Grundsteuer B:    350 %

        Gewerbesteuer:  300 %

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2021               nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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