Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/20/059
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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04.08.2020
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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Sachverhalt
Auf Grund des Grundsatzbeschlusses zur Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes ist es erforderlich eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B durchzuführen. Da im Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage bzw. der Behandlung dieser in den Ausschüssen noch nicht abschließend abgeschätzt werden kann, wann die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen wird, macht es sich erforderlich eine Hebesatzsatzung zu erlassen, um die geänderten Hebesätze schon bei der Jahrehauptveranlagung 2021 durch die Steuerabteilung der Stadtverwaltung berücksichtigen zu können.
Die Hebesätze betragen derzeit für die
Grundsteuer A: 200 %
Grundsteuer B: 350 %
Gewerbesteuer: 300 %
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein
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| Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2021 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,9 kB
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