Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/30/048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zum Gemeindeanteil der Kindertagesstätte des Deutschen Roten Kreuzes „Uns Ostseekinner“.

 

 

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Sachverhalt

Der Träger der Kindertagesstätte „Uns Ostseekinner“ forderte eine Neuverhandlung der Platzkosten für die Bereiche Krippe, Kindergarten und Hort.

 

Derzeit besuchen 21 Kinder die Kinderkrippe, 63 Kinder den Kindergarten und 182 den Hort.

Die Einrichtung hat täglich von 06:00 - 18:00 Uhr geöffnet. Die letzte Entgeltverhandlung fand im Jahr 2019 statt.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie verhandelten der Landkreis Rostock und die Stadt Ostseebad Kühlungsborn mit dem Träger DRK auf dem Schriftwege und erlangten dabei eine Einigung.  

 

Die Antragstellung des Trägers begründete sich auf eine Kostensteigerung im Bereich Stromversorgung, Heizkosten sowie der gesetzlich geregelten Erstattung der Kosten für den Betriebsrat. Des Weiteren liegt dem Entgeltantrag ein Investitionskostenantrag zugrunde. Grundlage war die Richtlinie für den Abschluss von Vereinbarungen und zur Berechnung der Entgelte in den Kindertageseinrichtungen des Landkreises gem. § 78 b bis 78e SGB VIII in Verbindung mit dem KiföG M-V, Stand 2011.

 

Die neuen Entgelte gelten ab 01.06.2020 für einen Zeitraum von 14 Monaten bis 31.08.2021 und stellen sich wie folgt dar:

 

Krippe             von  1.029,42   auf   1.081,02    

gefordert: 1.119,32€,         Mehrkosten: 51,60 €

 

Kindergarten             von  499,97      auf 635,51 €   

gefordert: 673,90 €,           Mehrkosten: 135,54 €

 

 

Hort            von 288,36 € auf 313,76 €

gefordert: 324,70 €          Mehrkosten: 25,40 €

 

Aufgrund der in § 27 KiföG MV verankerten Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 149,33 Euro im Monat, hat diese Erhöhung keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2020.

Im Jahr 2021 steigt die Pauschale auf monatlich 152,76 Euro. Anschließend wird der Gemeindeanteil pro Kind jährlich durch Erlass festgesetzt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja  X Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2020                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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