Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/60/041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange das Abwägungssergebnis mitzuteilen.

3. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 Wohngebiet „Ostseegarten“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird gebilligt.

 

Anlagen: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 einschließlich Begründung + Abwägung Stand: 27.05.2020

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 05.12.2019 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn " Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg " im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Entwurf der Satzung wurde am 27.02.2020 gebilligt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte vom 23.03.-24.04.2020.

Von Bürgern wurden keine Einwände vorgebracht.

Die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlichter Belange sind der Anlage zu entnehmen. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Satzung beschlossen werden. Sie wird durch ortsübliche Bekanntmachung rechtskräftig.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  X Ja, anteilig  Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2020                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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