Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/60/041
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 Wohngebiet Ostseegarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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13.05.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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17.06.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange das Abwägungssergebnis mitzuteilen.
3. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 Wohngebiet „Ostseegarten“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird gebilligt.
Anlagen: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 einschließlich Begründung + Abwägung Stand: 27.05.2020
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 05.12.2019 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn " Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg " im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Entwurf der Satzung wurde am 27.02.2020 gebilligt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte vom 23.03.-24.04.2020.
Von Bürgern wurden keine Einwände vorgebracht.
Die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlichter Belange sind der Anlage zu entnehmen. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Satzung beschlossen werden. Sie wird durch ortsübliche Bekanntmachung rechtskräftig.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? X Ja, anteilig Nein
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| Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2020 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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12,2 MB
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