Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/60/043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die 2. Ergänzung der Satzung der Stadt Ostseebad Kühlngsborn über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 „Teilbereich Kühlungsborn West“ gemäß 2. ergänzenden Aufstellungsbeschluss vom 18.06.2020 zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35.

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat am 24.04.2014 (Beschluss-Nr. 040/14/SVV) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 beschlossen und die Planung durch Beschluss einer Veränderungssperre am 12.04.2018 (Beschluss 031/18/SVV) gesichert.

Aufgrund des Beschlusses der Ergänzung der Planungsziele (16.05.2019) wurden diese in die Satzung der Veränderungsperre eingearbeitet. Die Planungsziele wurde durch heutigen Beschluss (Vorlage 2020/60/042) noch einmal geändert. Daher ist es erforderlich diese geänderten Planungsziele auch in die Satzung der Veränderungssperre einzuarbeiten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2020                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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