Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/87/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 der EigVO M-V i. V. m. § 64 Abs. 1 der KV M-V stellt die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn durch Beschluss vom 27. Februar 2020 den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kommunalservice Kühlungsborn für das Wirtschaftsjahr 2020 fest. Der anliegende Wirtschaftsplan 2020 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Siehe anliegenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020. Erläuterungen werden in den Sitzungen der Ausschüsse und in der Stadtvertreterversammlung durch den Leiter Finanzen gegeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2020               nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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