Beschlussvorlage der Verwaltung - 2020/60/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung stimmt der Kreuzungsvereinbarung zur Teileinziehung des Bahnübergangs „Hermann-Löns-Weg“ zu. Infolgedessen erfolgt die Schließung für den motorisierten Verkehr und Umbau zu einem reinen Fuß- und Radweg. Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von anteilig 45.214,32 Euro für den Straßenbaulastträger (Stadt Ostseebad Kühlungsborn) werden übernommen.

 

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Sachverhalt

Die MBB hat der Verwaltung eine Kreuzungsvereinbarung zur Teileinziehung des Bahnübergangs „Hermann-Löns-Weg“ zur Schließung für den motorisierten Verkehr und zum Umbau in einen reinen Fuß- und Radweg mit der Bitte um Unterzeichnung übermittelt.

Laut MBB sei diese Maßnahme erforderlich um die Eisenbahnbetriebssicherheit  zu erhöhen und dauerhaft gewährleisten zu können.

Aus Gründen der Sicherheit und Abwicklung des Kfz/Schienen und unmotorisierten Verkehrs ist es erforderlich den Bahnübergang teilweise zurückzubauen und zu sichern. Der Bahnübergang soll für den Kfz-Verkehr geschlossen werden.

Laut Auskunftsersuchen der Stadtverwaltung bei der Polizei wurden jedoch in den letzten 5 Jahren keine Unfälle registriert.

Die Kosten der Maßnahme werden nach § 13 Abs. 1 EkrG von der Molli, vom Straßenbaulastträger und vom Land zu je einem Drittel getragen.

Für die Stadt sind dies: 45.214,32 Euro.

Die endgültigen Kosten ergeben sich aus der Schlussrechnung, die von der Molli aufgestellt wird.

Der Straßenbaulastträger soll der Molli während der Baudurchführung die unentgeltliche Inanspruchnahme seiner an der die Kreuzungsanlage angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen gestatten. Weiterhin soll eine kostenfreie Sondernutzung der städtischen Flächen zur Baustelleneinrichtung erfolgen.

Für die Stadt Kühlungsborn würden sich durch die Schließung des Bahnübergangs für den Fahrzeugverkehr natürlich Zuwegungen ändern und damit auch Verkehrsströme innerorts. Die Hafenstraße-Cubanzestr. bzw. Rudolf-Breitscheid-Str.-Doberaner Straße-Cubanzestraße müssen diesen Verkehr dauerhaft aufnehmen. Derzeit ist der Fahrzeugverkehr aus Richtung Hafenstraße in die Hermann-Löns-Wege möglich und wird selbstverständlich von den Anliegern auch genutzt.

 

Die Stadtvertretung wird gebeten über den Antrag zu entscheiden. Bei Zustimmung wird der Bürgermeister zur Unterzeichnung der Vereinbarung beauftragt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  X Ja   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

45.214,32

 Veranschlagung 2020             X  nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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