Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/188

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über den 2. Teilbereich (ehemaliges Sanierungsgebiet "Erweiterung Ost-Teil") einer Veränderungssperre im Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 36 "Ortsmitte Kühlungsborn Ost"

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat am 22.02.2018 die o.g. Satzung einer Veränderungssperre beschlossen. Am 15.03.2018 erfolgte die Bekanntmachung. Gemäß § 4 der Satzung ist eine Sperrwirkung von 2 Jahren ab dem Tag nach der Bekanntmachung festgelegt.

Die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 36 ist noch nicht fertiggestellt.

Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB kann die Stadt die Geltungsdauer um ein Jahr verlängern.

Anbei befindet sich zur Beschlussfassung die entsprechende 1. Satzung zur Änderung der Satzung (Verlängerung Geltungsdauer der Veränderungssperre).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja  X Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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