Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/190

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. Die Stadtvertreterversammlung hat die vorgebrachten Stellungnahmen der

Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

 

2. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Östliche Neue Reihe“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 44 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlagen: Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Planzeichnung, Begründung und Abwägung

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat am 26.09.2019 die Aufstellung und den Entwurf einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung zur 1. Änderung B-Plan Nr. 44 beschlossen. Hintergrund der Änderung ist ein geplantes Vorhaben, das nicht mit den bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans übereinstimmt, jedoch städtebaulich vertretbar und gewünscht ist. Das Planverfahren wurde nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 hat in der Zeit vom 28.10.2019 bis 29.11.2019 öffentlich ausgelegen und wurde an betroffene Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange versendet. Aus der öffentlichen Auslegung resultierten keine grundlegenden Planänderungen. Die eingegangenen Stellungnahmen können der Abwägung entnommen werden.

Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird die 1. Änderung des B-Planes Nr. 44 durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja  X Nein, Kosten trägt der private Antragsteller

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

Veranschlagung 2019                nein                  X  ja,  mit €                   Produktkonto 51102.56255000

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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