Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/190
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 44 "Östliche Neue Reihe"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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22.01.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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27.02.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. Die Stadtvertreterversammlung hat die vorgebrachten Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.
2. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Östliche Neue Reihe“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 44 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen: Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Planzeichnung, Begründung und Abwägung
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung hat am 26.09.2019 die Aufstellung und den Entwurf einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung zur 1. Änderung B-Plan Nr. 44 beschlossen. Hintergrund der Änderung ist ein geplantes Vorhaben, das nicht mit den bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans übereinstimmt, jedoch städtebaulich vertretbar und gewünscht ist. Das Planverfahren wurde nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 hat in der Zeit vom 28.10.2019 bis 29.11.2019 öffentlich ausgelegen und wurde an betroffene Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange versendet. Aus der öffentlichen Auslegung resultierten keine grundlegenden Planänderungen. Die eingegangenen Stellungnahmen können der Abwägung entnommen werden.
Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird die 1. Änderung des B-Planes Nr. 44 durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja X Nein, Kosten trägt der private Antragsteller
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| Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2019 nein X ja, mit € Produktkonto 51102.56255000
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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993 kB
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2
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(wie Dokument)
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870,1 kB
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