Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/87/170
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung der Betriebsleitung des Kommunalservice Kühlungsborn, Eigenbetrieb der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Wirtschaftsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Kommunalservice
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Kühlungsborn
|
Entscheidung
|
|
|
05.12.2019
|
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung beschließt über die Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Kommunalservice Kühlungsborn“ (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 3 EigVO-MV a.F.). Gemäß § 28 Abs. 2 S. 1 EigVO-MV a.F. entscheidet die Stadtvertreterversammlung über die Entlastung der Betriebsleitung in einem gesonderten Beschluss.
Verweigert die Stadtvertretung die Entlastung oder spricht sie sie mit einer Einschränkung aus, so hat sie die Gründe hierfür anzugeben (§ 28 Abs. 2 S. 2 EigVO-MV a.F.).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Nein
|
| Finanzierung |
|
|
Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
|
|
|
|
|
Veranschlagung nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
|