Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/87/169

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt den 1. Nachtragswirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 18 der Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg – Vorpommern (EigVo M-V) ist ein Nachtragwirtschaftsplan unverzüglich aufzustellen und zu beschließen,

 

- wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Jahresfehlbetrag entstehen oder ein bereits ausgewiesener Jahresfehlbetrag sich wesentlich erhöchen wird,

 

- sich zeigt, dass der Saldo aus Ein- und Auszahlungen des Wirtschaftsjahres aus der laufenden Geschäftstätigkeit in erhebblichen Umfang nicht ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Krediten zur für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu decken oder eine bereits bestehende Deckungslücke sich wesentlich erhöchen wird,

 

- im Erfolgs- oder Finanplan bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder –auszahlungen wesentlichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen,

 

- Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen oder sich die Auszahlungen für bereits veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen wesentlich erhöhen werden, oder wenn

 

- Bedienstete eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und die Stellenübersicht die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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