Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/87/165

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Feststellung des durch die Fidelis Revision GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft -, Waren (Müritz), geprüften Jahresabschlusses des Eigenbetriebes „Kommunalservice Kühlungsborn“ für das Wirtschaftsjahr 2018.

 

Behandlung der Jahresfehlbetrages

 

Der im Wirtschaftsjahr 2018 entstandene Jahresfehlbetrag wird mit dem Gewinnvortrag aus früheren Jahren verrechnet. Der danach verbleibende Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen und dient zur Abdeckung erwarteter Jahresfehlbeträge in den folgenden fünf Wirtschaftsjahren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Feststellung des Jahresabschlusses

Siehe geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018 des Eigenbetriebes „Kommunalservice Kühlungsborn“.

 

Behandlung Jahresfehlebtrag und Verwendung Bilanzgewinn

Gemäß § 10 Abs. 8 EigVO M-V a.F. ist ein in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Jahresfehlbetrag mit Gewinnvorträgen aus Vorjahren zu verrechnen. Der danach bestehende Bilanzgewinn (Gewinnvortrag aus früheren Jahren) ist gemäß Rangliste des § 10 Abs. 7 EigVO M-V a.F. auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja / Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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