Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/154

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

1. billigt den vorliegenden Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt

Ostseebad Kühlungsborn und den Entwurf der Begründung dazu.

 

2. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 einschließlich der Begründung ist

gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur

Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 Entwurf Planzeichnung und Begründung

Stand: 15.10.2019

 

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Sachverhalt

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltbericht durch-geführt werden. Es handelt sich um eine Maßnahme der Nachverdichtung in einem bereits bebauten Gebiet. Einzelheiten der Änderung sind den Anlagen zu entnehmen.

 

Der entsprechend erarbeitete, vorliegende Entwurf soll nun den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung vorgelegt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  X Ja   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit 9.877,00 €        Produktkonto 51102.56255000

 

  X   Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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