Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/20/181
Grunddaten
- Betreff:
-
Verzicht auf die Erstellung von Gesamtabschlüssen gem. § 61 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Kühlungsborn
|
Entscheidung
|
|
|
05.12.2019
|
Sachverhalt
Die Regelungen zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses bzw. zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes nach der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) wurden mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz und zu Erleichterungen bei der kommunalen Haushaltswirtschaft nach der doppischen Buchführung (Doppik-Erleichterungsgesetz) am 1. August 2019 neu gefasst.
Mit dem Gesetz ist den Gemeinden ein Wahlrecht eingeräumt worden. Demnach muss verbindlich entschieden werden, ob für die Gemeinde ein Gesamtabschluss spätestens für das Haushaltsjahr 2024 erstellt werden soll oder ob ein Beteiligungsbericht nach § 73 Abs. 3. KV M-V ab dem Haushaltsjahr 2019 erstellt wird.
Die gesetzliche Neugregelung ist auf Wunsch vieler Gemeinden erfolgt, da der Aufwand für das Erstellen eines Beteiligungsberichtes deutlich unter dem Aufwand für das Aufstellen eines Gesamtabschlusses liegt. Somit kann durch die Neuregelung, auch für die Stadt Kühlungsborn, Verwaltungsaufwand vermieden werden. Die Vollkonsolidierung des Vermögens, der Schulden, der Erträge und Aufwendungen, der in den Gesamtabschluss der Gemeinde einzubeziehenden Tochterunternehmen (Noveg mbH, Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH) und des Eigenbetriebes Kommunalservice Kühlungsborn, würde eine erhebliche Mehrbelastung für die Stadt Kühlungsborn bedeuten. Es würden zusätzliche EDV-Programme und Personalstellen benötigt.
Darüber hinaus ist ein Vergleich der Plan- und Ist-Zahlen im Zusammenhang mit dem Gesamtabschluss nicht gegeben. Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Konsolidierung der einzelnen Wirtschaftspläne mit den Haushaltspan der Gemeinde.
Inhalte des Beteiligungsberichtes sind Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, der Beteiligungsverhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Kapitalzuführungen und –entnahmen durch die Gemeinde und Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft.
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn ist an der Noveg mbH und an der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH jeweils mit 100 % sowie an der Mecklenburgischen Bäderbahn Molli GmbH mit 14,8 % beteiligt. Darüber hinaus gibt es den Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn.
Vor dem Hintergrund der wenigen Beteiligungsverhältnisse der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ist die Erstellung eines Beteiligungsberichtes, in dem die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt werden können, zweckmäßiger als die Erstellung eines Gesamtabschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein
|
| Finanzierung: |
|
|
Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2019 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |