Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/125
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf- und Auslegungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Am Bootshafen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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02.11.2016
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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05.12.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. Die Stadtvertreterversammlung billigt den vorliegenden Entwurf der 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17 „Am Bootshafen“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn und den Entwurf
der Begründung dazu.
2. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich der Begründung ist
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer
Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlage: 5. Änderung B-Plan Nr. 17, Entwurf Stand 21.10.2016 mit Begründung
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 08.12.2016 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Am Bootshafen“ gemäß §§ 2 und 8 BauGB beschlossen.
Nach mehrfachen Beratungen in den Gremien der Stadt Ostseebad Kühlungsborn wurde einer Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 im Bereich des Baufeldes 7 zugestimmt.
In der Anlage befinden sich die damaligen Antragsunterlagen, welcher dem Beschluss zu Grunde lagen.
Die bisher festgesetzte Nutzungsart Bootsservice/Hafentourismus mit den zulässigen Nutzungen:
Gebäude für maritime Dienstleistungen, Sportvereine und Sportklub wird aus städtebaulichen Gründen angepasst.
Neues Planungsziel: Änderung/Anpassung des Nutzungswecks vom Sonstigen Sondergebiet für Bootsservice/Hafentourismus (Baufeld 7) in ein Sonstiges Sondergebiet Fremdenverkehr. Zulässig sind ein Betrieb des Beherbergungsgewerbe oder Ferienwohnungen. Insgesamt sind maximal 10 Einheiten zulässig, davon maximal 2 Betreiberwohnungen. Weiterhin sind Schank- und Speisewirtschaften zulässig.
Details der Änderung sind der Anlage (Entwurf zur 5. Änderung B-Plan Nr. 17) zu entnehmen.
Nach dem Beschluss des vorliegenden Entwurfs durch die Stadtvertretung erfolgt die Versendung an betroffene Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zwecks Einholung der Stellungnahmen sowie die öffentliche Auslegung. Bei der öffentlichen Auslegung wird den Bürgern die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Nein
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2016 X nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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387 kB
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