Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/87/116

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt dem Antrag des Kunstverein Lesehalle e.V. zu entsprechen und eine institutionelle Förderung in Höhe von EUR 172.000 in den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetrieb KSK einzustellen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Fehlbedarfsfinanzierung) gewährt.

 

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Sachverhalt

Siehe Antrag des Kunstverein Lesehalle e.V.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

EUR 172.000

EUR 172.000

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2020               nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

im Wirtschaftsplan des KSK

 

 

 

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