Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.        Die Stadtvertreterversammlung hat die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 mit folgendem Ergebnis geprüft: 

        siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.       Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 10 BauGB als Satzung.

       Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 wird gebilligt.

 

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des

      Bebauungsplans Nr. 38 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

      ortsüblich bekannt zu machen.

 

4.    Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses. 

 

Anlagen:

- Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

   Planzeichnung und Begründung, Abwägung 16.08.2019

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat am 06.12.2018 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 beschlossen.

Planungsziel gemäß Aufstellungsbeschluss:

Die Stadt hat sich nach intensiven Beratungen über den zugrundeliegenden privaten Änderungsantrag für das Grundstück Neue Reihe 94 und aufgrund eines notwendigen städtischen Vorhabens sowie erforderlichen Korrekturen von Festsetzungen unter Abwägung der zu beachtenden städtebaulichen und nachbarlichen Belange zur Durchführung der vorliegenden Änderungsplanung entschlossen. Der Lebensmittelmarkt in der Neuen Reihe in Kühlungsborn West hat einen Antrag auf Erweiterung der Baugrenze gestellt. Das Ziel besteht in der Erweiterung des Gebäudes, sodass die weiteren Verkaufseinrichtungen im Vorbereich des Lebensmittelmarktes (Fleischer, Bäcker) räumlich getrennt betrieben werden können, um die unterschiedlichen Öffnungszeiten besser zu koordinieren. Die Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes vergrößert sich dadurch von derzeit 800 m² auf künftig 1.000 m². Durch die Erweiterung am vorhandenen Standort kann zudem gesichert werden, dass dieser weiter betrieben wird und keine neuen Flächen für den Bau eines Lebensmitteldiscounters im Stadtgebiet gesucht und in Anspruch genommen werden müssen. Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr ist es für einen reibungslosen Ablauf im Einsatzfall erforderlich weitere Stellplätze für die Kameraden zu errichten. Um diese Situation künftig zu verbessern, sollen nördlich und nordwestlich der Fläche für den Gemeinbedarf "Feuerwehr" Teile der Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Zäsurgrün" in die Gemeinbedarfsfläche aufgenommen werden. Des Weiteren sollen im westlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 38 Baumstandorte korrigiert werden, die in der Ursprungsplanung auf den falschen Grundstücken platziert wurden. Um den Schutz dieser Bäume künftig zu garantieren, werden diese in der Planzeichnung verschoben.

Zudem soll der Punkt 1.5 der textlichen Festsetzungen der Ursprungsplanung ersatzlos gestrichen werden, da diese Art von "Fremdkörperfestsetzung" zu unpräzise ist.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltbericht durch-geführt. Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes wird keine Änderung der Nutzung vorgenommen, durch die Erweiterung des Lebensmittelmarktes wird zudem nicht die maximal zulässige GRZ erhöht und nicht mehr Fläche versiegelt, da diese bereits jetzt als Stellplatzfläche genutzt wird. Somit handelt es sich um eine Maßnahme der Nachverdichtung in einem bereits bebauten Gebiet, die in einem Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 38 bauliche Erweiterungen erlaubt, das Planungsziel jedoch nicht grundsätzlich ändert.

Dasselbe trifft für die Feuerwehr und die Tankstelle zu.

 

Nach Beschluss der Stadtvertretung über den erarbeiteten Entwurf ebenfalls am 06.12.2018 wurde dieser an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zwecks Einholung der Stellungnahmen versendet und vom 07.01.2019 bis 08.02.2019 öffentlich ausgelegt. 

Aus der ersten Behördenbeteiligung resultierte eine Änderung des Entwurfs, daher war der geänderte Entwurf erneut zu beschließen (Stadtvertretung 16.05.2019) und auszulegen (03.06.2019 bis 05.07.2019). Es erfolgte eine geänderte, verkleinerte sowie klarstellende Ausweisung der Geltungsbereiche auf Hinweis des Landkreises und der Forstbehörde.

 

Alle Stellungnahmen wurden einer Abwägung unterzogen. Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird die 2. Änderung des B-Planes Nr. 38 durch Bekanntmachung rechtswirksam.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja  X Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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