Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/30/136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt den Brandschutzbedarfsplan in der vorgelegten Fassung. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Gem. § 2 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG M-V) muss die Stadt Ostseebad Kühlungsborn den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherstellen. Hierzu ist ein Brandschutzbedarfsplan (BSBP) zu erstellen, welcher der Stadt ermöglicht, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und ihre strategische Aufstellung zu prüfen. Der BSBP soll für Politik, Verwaltung und Feuerwehr ein verlässliches Planungsinstrument für einen Zeitraum von 5 Jahren sein, wonach die Weiterentwicklung der Feuerwehr betrieben und ausgerichtet werden kann. Er definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Schutzziel als auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der Feuerwehr.

 

Der als Anlage beigefügte BSBP ist Ergebnis einer Projektgruppe, bestehend aus Vertretern der Feuerwehrführung und der Stadtverwaltung, die unter fachlicher Beratung der Fa. LUELF & RINKE Sicherheitsberatung tagte.

 

Anhand einer Gefahrenanalyse, häufiger und kritischer Schadensereignisse, definiert der BSBP für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn ein Schutzziel mit Eintreffzeit, Funktionsstärke und Erreichungsgrad der Feuerwehr. Auch wird aufgezeigt, wie den eingetretenen Gefahrensituationen verhältnismäßig begegnet werden soll. Die Schutzzielbestimmung und die Bestimmung über den Erreichungsgrad ist eine politisch zu verantwortende Entscheidung, welche Qualität die Feuerwehr gegenüber den Bürgern der Stadt Ostseebad Kühlungsborn haben soll.

 

Gemäß der Feuerwehrorganisationsverordnung M-V soll im Interesse einer effizienten Gefahrenabwehr in der Regel ein Erreichungsgrad von 80 Prozent nicht unterschritten werden. Liegt der Erreichungsgrad darunter, sind Maßnahmen zu seiner Verbesserung zu ergreifen.

 

Als anzustrebende Eintreffzeit wurden 10 Minuten erklärt, als Mindesteinsatzstärke 9 oder, wenn das Schadensereignis dies zulässt, 6 Einsatzkräfte.

Diese Einheiten wurden dem anliegenden BSBP zu Grunde gelegt, da der Gesetzgeber bei einem Abweichen davon ausgeht, das die Feuerwehr nicht leistungsfähig ist und somit ein Verstoß gegen das BrSchG M-V vorliegt. Eine Verringerung des Sicherheitsniveaus durch eine Absenkung des Schutzzielstandards erhöht die Wahrscheinlichkeit für Personen- und Sachschäden unvertretbar.

 

Unter Berücksichtigung des definierten Schutzzieles wird in einem Soll/Ist-Vergleich die erforderliche personelle und sachliche Ausstattung der Feuerwehr der derzeitigen Situation gegenüber gestellt.

 

Im Ergebnis benennt der BSBP erforderliche Anschaffungen und Verbesserungen, die dem Schutzziel entsprechen sollen, z.B. Erhöhung von Einsatzkräften und der Qualifikation, Stärkung der Jugendarbeit, Verbesserung der baulichen Situation der Feuerwehrgerätehäuser und Anschaffung von Kfz.

 

Die im BSBP enthaltenen Empfehlungen zu einzelnen Maßnahmen werden von der Verwaltung zu den Zeitpunkten, zu denen eine Umsetzung angezeigt ist, der Stadtvertretung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Sie stehen unter Haushaltsvorbehalt. Die finanziellen Auswirkungen werden maßnahmeabhängig in den entsprechenden Sitzungsvorlagen beschrieben und dargestellt.

 

           Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises Rostock – Abt. Brand- und Katastrophenschutz-       

           vom 03.09.2019, finden derzeit geringfügige Überarbeitungen statt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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