Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/10/131

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Annahme der Spende der
Kaufmann & Seigel GbR, 77652 Offenburg, in Höhe von EUR 100.000,00 und die Weiterleitung von EUR 57.000,00 an den Fußballsportverein FSV Kühlungsborn e.V.

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 44 Abs. 4 S. 1 Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen.

 

Zu den Aufgaben nach § 2 KV M-V gehören insbesondere:

 

        Harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung unter Beachtung der Belange der Umwelt und des Naturschutzes, des Denkmalschutzes und der Belange von Wirtschaft und Gewerbe,

        die Bauleitplanung

        die Gewährleistung des örtlichen öffentlichen Personennahverkehrs,

        die Versorgung mit Energie, insbesondere erneuerbarer Art, und mit Wasser

        die Abwasserbeseitung und –reinigung,

        die Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes am Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen,

        die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie des kulturellen Lebens

        der öffentliche Wohnungsbau

        die gesundheitliche und soziale Betreuung

        der Brandschutz

        die Entwicklung partnerschaftlicher Beziehungen zu Gemeinden anderer Staaten

 

Die Kaufmann & Seigel GbR hat der Stadt Ostseebad Kühlungsborn eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von EUR 100.000,00 als Geldbetrag zu kommen lassen. Die Spende soll nach dem Willen des Zuwendungsgebers für gemeinnützige Zwecke, insbesondere Sport, Kunst und Kultur, in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn verwendet werden (siehe anliegendes Schreiben vom 03.07.2019).

 

Gemeinnützige Zwecke sind im § 52 der Abgabenordnung (AO) definiert.

 

Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von EUR 100 bis 1.000 trifft der Hauptausschuss (vgl. § 5 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn). Die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen, die über den Betrag von EUR 1.000 hinausgehen, trifft die Stadtvertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja / Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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