Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/10/131
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende in Höhe von EUR 100.000,00 von der Kaufmann & Seigel GbR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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26.09.2019
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 S. 1 Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen.
Zu den Aufgaben nach § 2 KV M-V gehören insbesondere:
Harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung unter Beachtung der Belange der Umwelt und des Naturschutzes, des Denkmalschutzes und der Belange von Wirtschaft und Gewerbe,
die Bauleitplanung
die Gewährleistung des örtlichen öffentlichen Personennahverkehrs,
die Versorgung mit Energie, insbesondere erneuerbarer Art, und mit Wasser
die Abwasserbeseitung und –reinigung,
die Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes am Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen,
die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie des kulturellen Lebens
der öffentliche Wohnungsbau
die gesundheitliche und soziale Betreuung
der Brandschutz
die Entwicklung partnerschaftlicher Beziehungen zu Gemeinden anderer Staaten
Die Kaufmann & Seigel GbR hat der Stadt Ostseebad Kühlungsborn eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von EUR 100.000,00 als Geldbetrag zu kommen lassen. Die Spende soll nach dem Willen des Zuwendungsgebers für gemeinnützige Zwecke, insbesondere Sport, Kunst und Kultur, in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn verwendet werden (siehe anliegendes Schreiben vom 03.07.2019).
Gemeinnützige Zwecke sind im § 52 der Abgabenordnung (AO) definiert.
Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von EUR 100 bis 1.000 trifft der Hauptausschuss (vgl. § 5 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn). Die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen, die über den Betrag von EUR 1.000 hinausgehen, trifft die Stadtvertretung.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja / Nein
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2019 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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