Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

die Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 2 . Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Umgebung Karpfenteich“.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 24.04.2014 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Umgebung Karpfenteich“ beschlossen.

Bis zur Änderung der BauNVO war lange Zeit unklar wie die Zulässigkeit von Ferienwohnungen in den bestehenden Bebauungsplänen rechtssicher geregelt werden kann. Da die Stadt nun Möglichkeiten der Festsetzung sieht, wird zur Sicherung der Planungsziele eine Veränderungssperre erlassen.

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat als Planungsziel im Aufstellungsbeschluss die Regelung der Vereinbarkeit von Ferienwohnungen im Bestand mit Dauerwohnungen benannt.

 

Daher wird die Stadt durch eine Bestandserfassung den Bestand vor Rechtskraft der Ursprungsfassung also vor 22.10.2010 ermitteln. In der Ursprungssatzung über den Bebauungsplan Nr. 39 im Textteil B wurden unter Pkt. 1 bereits klare Aussagen über die zulässigen Arten der baulichen Nutzung getätigt: Im WA, WR und MI ist die Neuerrichtung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen oder der Umbau vorhandener Gebäude zu Ferienhäusern und Ferienwohnungen unzulässig.

Im Rahmen der Bestandserfassung haben die Eigentümer entsprechende Nachweise vorzulegen, die eine Ferienwohnungsnutzung belegen. Die zukünftigen Festsetzungen der 2. Änderung sollen den Bestand an Ferienwohnungen abbilden und eine Zulässigkeit von Ferienwohnungsnutzungen die nach Rechtskraft der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 39 entstanden sind, soll im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ausgeschlossen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja  X Nein, nur die Durchführung des B-Planänderungsverfahrens zu einem späteren Zeitpunkt

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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