Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/125
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Umgebung Karpfenteich"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss
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Vorberatung
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28.08.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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26.09.2019
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 24.04.2014 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Umgebung Karpfenteich“ beschlossen.
Bis zur Änderung der BauNVO war lange Zeit unklar wie die Zulässigkeit von Ferienwohnungen in den bestehenden Bebauungsplänen rechtssicher geregelt werden kann. Da die Stadt nun Möglichkeiten der Festsetzung sieht, wird zur Sicherung der Planungsziele eine Veränderungssperre erlassen.
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat als Planungsziel im Aufstellungsbeschluss die Regelung der Vereinbarkeit von Ferienwohnungen im Bestand mit Dauerwohnungen benannt.
Daher wird die Stadt durch eine Bestandserfassung den Bestand vor Rechtskraft der Ursprungsfassung also vor 22.10.2010 ermitteln. In der Ursprungssatzung über den Bebauungsplan Nr. 39 im Textteil B wurden unter Pkt. 1 bereits klare Aussagen über die zulässigen Arten der baulichen Nutzung getätigt: Im WA, WR und MI ist die Neuerrichtung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen oder der Umbau vorhandener Gebäude zu Ferienhäusern und Ferienwohnungen unzulässig.
Im Rahmen der Bestandserfassung haben die Eigentümer entsprechende Nachweise vorzulegen, die eine Ferienwohnungsnutzung belegen. Die zukünftigen Festsetzungen der 2. Änderung sollen den Bestand an Ferienwohnungen abbilden und eine Zulässigkeit von Ferienwohnungsnutzungen die nach Rechtskraft der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 39 entstanden sind, soll im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ausgeschlossen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja X Nein, nur die Durchführung des B-Planänderungsverfahrens zu einem späteren Zeitpunkt
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| Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2019 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200,6 kB
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