Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/119

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Östliche Neue Reihe“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB

 

2. Planungsziele: veränderte Baufeldausweisung auf dem Grundstück Neue Reihe 47 (Einkürzung des vorhandenen Baufeldes in 1. Reihe und Ausweisung eines separaten Baufeldes (10x12m) für ein I-geschossiges EFH

 

3. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich umfasst eineTeilfläche des B-Planes Nr. 44: Flurstück 572/4, Flur 2 der Gemarkung Kühlungsborn (s. Anlage)

 

4. Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.

 

5. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 1. Änderung B-Plan Nr. 44

 

 

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Sachverhalt

Im Mai diesen Jahres wurde bereits im Hauptausschuss folgendem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 44 zugestimmt:

Einkürzung des bisher ausgewiesenen Baufeldes auf den vorhandenen Bestand des Wohnhauses in 1. Reihe. Ausweisung eines separaten Baufeldes mit den Abmaßen von 10x12m für ein EFH mit einem Vollgeschoss. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 44 tragen die Antragsteller.

Hintergrund ist der Bauwunsch des einziges Sohnes der Grundstückseigentümer, nach einem EFH für seine Familie.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja  X Nein, Kosten trägt der Antragsteller             

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalt-sbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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