Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. Die Stadtvertreterversammlung hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger, der

Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage. 

2. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung zur 4. Änderung Bebauungsplanes Nr. 32 wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 32 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlagen: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn –

Planzeichnung, Begründung und Abwägung

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat am 28.02.2019 die Aufstellung und den Entwurf einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung zur 4. Änderung B-Plan Nr. 32 beschlossen. Hintergrund der Änderung sind zwei geplante Vorhaben, die nicht mit den bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans übereinstimmen, jedoch städtebaulich vertretbar und gewünscht sind. Die Änderungen sind im Einzelnen den Anlagen zu entnehmen. Das Planverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 hat in der Zeit vom 01.04.2019 bis 03.05.2019 öffentlich ausgelegen und wurde an betroffene Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange versendet. Aus der öffentlichen Auslegung resultierten keine grundlegenden Planänderungen. Die eingegangenen Stellungnahmen können der Abwägung entnommen werden.

Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird die 4. Änderung des B-Planes Nr. 32 durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja  X Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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