Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/098
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 "Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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16.05.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. Die Stadtvertreterversammlung hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger, der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.
2. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung zur 4. Änderung Bebauungsplanes Nr. 32 wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 32 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn –
Planzeichnung, Begründung und Abwägung
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung hat am 28.02.2019 die Aufstellung und den Entwurf einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung zur 4. Änderung B-Plan Nr. 32 beschlossen. Hintergrund der Änderung sind zwei geplante Vorhaben, die nicht mit den bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans übereinstimmen, jedoch städtebaulich vertretbar und gewünscht sind. Die Änderungen sind im Einzelnen den Anlagen zu entnehmen. Das Planverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 hat in der Zeit vom 01.04.2019 bis 03.05.2019 öffentlich ausgelegen und wurde an betroffene Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange versendet. Aus der öffentlichen Auslegung resultierten keine grundlegenden Planänderungen. Die eingegangenen Stellungnahmen können der Abwägung entnommen werden.
Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird die 4. Änderung des B-Planes Nr. 32 durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja X Nein
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2019 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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711,5 kB
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