Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/095

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung  der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Ergänzung der Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 „Teilbereich Kühlungsborn West“ um die Planungsziele gemäß ergänzendem Aufstellungsbeschluss vom 16.05.2019 zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35.

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat am 24.04.2014 (Beschluss-Nr. 040/14/SVV) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 beschlossen und die Planung durch Beschluss einer Veränderungssperre am 12.04.2018 (Beschluss 031/18/SVV) gesichert.

Aufgrund der Ergänzung der Planungsziele ist es erforderlich die Planungsziele auch in die Satzung der Veränderungssperre einzuarbeiten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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