Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 „Teilbereich Kühlungsborn West“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn vom 24.04.2014 (Beschluss Nr. 040/14/SVV) gemäß 13a i.V.m. § 2 und 8 BauGB.
  2. Planungsziel: Festsetzung einer zwingend II-geschossigen Bauweise, maximale FH von 8m   und  einer DN von 15 bis 20 ° für einen Teilbereich des WA 2 sowie Neuzuordnung einzelner Grundstücke zum WA 3 des Bebauungsplans Nr. 35.
  3.  der Geltungsbereich umfasst durch diese Ergänzung 2 Teilbereiche: 1. den gesamten   Geltungsbereich des Bebauungsplans gemäß Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2014 und nun  ergänzend Teilbereich 2 gemäß Darstellung auf dem Übersichtsplan in der Anlage.
  4.  Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Anlage: Geltungsbereich des ergänzenden Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35

 

 

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Sachverhalt

Im Rahmen eines Bauantrages (Riedenweg 10) hat der Hauptausschuss  am 21.03.2019 einstimmig beschlossen die Änderung der Festsetzung zur Dachneigung im Rahmen einer B-Planänderung für einen Teil des bisherigen WA 2 anzupassen.

Da es bereits einen Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans vom 24.04.2014 gibt könnten die zusätzlichen Planungsziele durch einen ergänzenden Aufstellungsbeschluss mit in die 2. Änderung aufgenommen werden.

Zur Präzisierung der städtebaulichen Planung für den Bereich ist weiterhin der Ausschluss von Flachdächen, die Festsetzung einer DN von 15-20 ° und max. FH von 8m geplant.

Für einzelne Grundstücke wird eine Neuzuordnung zum WA 3 vorgenommen, da dort die städtebauliche Planung hinsichtlich Geschossigkeit und FH sowie DN gemäß dem Bestand festgesetzt werden soll.

 

Der Geltungsbereich umfasst den bisherigen Bereich des WA 2 gemäß Anlage.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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