Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/094
Grunddaten
- Betreff:
-
ergänzender Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 "Teilbereich Kühlungsborn West" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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16.05.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 „Teilbereich Kühlungsborn West“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn vom 24.04.2014 (Beschluss Nr. 040/14/SVV) gemäß 13a i.V.m. § 2 und 8 BauGB.
- Planungsziel: Festsetzung einer zwingend II-geschossigen Bauweise, maximale FH von 8m und einer DN von 15 bis 20 ° für einen Teilbereich des WA 2 sowie Neuzuordnung einzelner Grundstücke zum WA 3 des Bebauungsplans Nr. 35.
- der Geltungsbereich umfasst durch diese Ergänzung 2 Teilbereiche: 1. den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans gemäß Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2014 und nun ergänzend Teilbereich 2 gemäß Darstellung auf dem Übersichtsplan in der Anlage.
- Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: Geltungsbereich des ergänzenden Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35
Sachverhalt
Im Rahmen eines Bauantrages (Riedenweg 10) hat der Hauptausschuss am 21.03.2019 einstimmig beschlossen die Änderung der Festsetzung zur Dachneigung im Rahmen einer B-Planänderung für einen Teil des bisherigen WA 2 anzupassen.
Da es bereits einen Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans vom 24.04.2014 gibt könnten die zusätzlichen Planungsziele durch einen ergänzenden Aufstellungsbeschluss mit in die 2. Änderung aufgenommen werden.
Zur Präzisierung der städtebaulichen Planung für den Bereich ist weiterhin der Ausschluss von Flachdächen, die Festsetzung einer DN von 15-20 ° und max. FH von 8m geplant.
Für einzelne Grundstücke wird eine Neuzuordnung zum WA 3 vorgenommen, da dort die städtebauliche Planung hinsichtlich Geschossigkeit und FH sowie DN gemäß dem Bestand festgesetzt werden soll.
Der Geltungsbereich umfasst den bisherigen Bereich des WA 2 gemäß Anlage.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja Nein
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2019 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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339,3 kB
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