Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/30/063-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie der Stadt Ostseebad Kühlungsborn zur Vergabe von Zuwendungen für die Projekt- und Vereinsförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Chiara Splett
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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16.05.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Richtlinie der Stadt Ostseebad Kühlungsborn zur Vergabe von Zuwendungen für die Projekt- und Vereinsförderung nach Variante …… (siehe Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Die bisherige Richtlinie tritt entsprechend außer Kraft.
Sachverhalt
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn stellt im Rahmen der freiwilligen Leistungen jährlich eine entsprechende Summe nach jeweiliger Haushaltslage zur harmonischen Gestaltung und Entwicklung des städtischen Vereinslebens zur Verfügung.
Hierzu zählen unter anderem auch die Zuwendungen für die Projekt- und Vereinsförderung.
In den vergangenen 5 Jahren stieg die Summe der freiwilligen Leistungen für die Vereinsförderung, ungeachtet der versteckten Förderungen, von 40.000,00 € auf ca. 55.000,00 €.
Um auch weiterhin die überaus wichtige, gemeinnützige und ehrenamtliche Tätigkeit zu würdigen, kommen wir den Wünschen der Vereine nach einer Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens nach.
Die oben genannte Richtlinie trat am 01.01.2008 in Kraft. Aufgrund zahlreicher Schwierigkeiten in Bezug auf die umfangreiche Antragstellung, wurde seitens der bisher geförderten Vereine eine Überarbeitung gefordert. Auch die Verwaltung sieht Vereinfachungspotential im Rahmen der Antragsstellung und der Prüfung der Verwendungsnachweise.
Aus diesem Grund wurde im Sozialausschuss die Gründung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Vereine, Mitgliedern des Sozialausschusses und der Verwaltung gefordert.
Unter folgenden Gesichtspunkten wurde nachfolgender Entwurf der Vereinsrichtlinie gefertigt:
- Vereinfachung der Antragstellung,
- Berücksichtigung der Größe des Vereins
- Verlängerung der Abgabefrist
- Vereinfachung der Verwendungsnachweisführung
Die Antragstellung, sowie die Abrechnung stützen sich nunmehr vordergründig auf die Anzahl der Mitglieder des jeweiligen Vereins.
Die Stadtvertreterversammlung soll anhand der drei vorliegenden Rechenbeispiele die zukünftig anzuwendende Vereinsförderung beschließen.
In den 3 Rechenbeispielen wurde jeweils mit einer voraussichtlichen im Haushalt eingestellten Vereinsförderung von 50.000,00€ gerechnet. Zu Grunde wurden dabei die Gesamtmitglieder aller gemeinnützigen Vereine im Ostseebad (ca. 1.204), unabhängig davon, ob diese einen Antrag stellen oder jemals gestellt haben, gelegt.
In diesen 3 Varianten wurden drei anonymisierte Vereine dargestellt, um das Verhältnis zwischen einem großen mitgliederstarken Verein, einem kleinen Verein und einem Verein mit ausgewogener Mitgliederzahl und die Auswirkung der jeweiligen Fördervariante aufzuzeigen.
Der Sozialausschuss sprach sich am 10.04.2019 für Variante 3 aus.
Der Finanzausschuss empfahl eine Überarbeitung aus folgenden Gründen:
- Berücksichtigung der „wirtschaftlichen Selbstständigkeit“ und Altersgrenze
- es soll ein erhöhter Faktor für die Kinder- und Jugendarbeit berücksichtigt werden
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Berücksichtigung der Altersgrenze wurde im Sozialausschuss auf das 18. Lebensjahr festgelegt. Begründung:
Dem geforderten vereinfachten Antragsverfahren inkl. der vereinfachten Abrechnung würde nur somit Rechnung getragen werden können. Wie sollen der Nachweis und die Überprüfung der „wirtschaftlichen Selbstständigkeit“ erfolgen? Ebenso die unterjährige Überprüfung? Wie soll dieser Begriff definiert werden? Ab wann beginnt wirtschaftliche Selbstständigkeit? Oder ist diese Einkommensabhängig? Welche Einkommenshöhe soll hier maßgebend sein?
Ein Abgleich über die Dachverbände, welche ebenfalls die Altersgrenze des 18. Lebensjahres zu Grunde legen, würde das Abrechnungsverfahren sowohl für die Vereine als auch für den Sachbearbeiter einfacher gestalten. Aus diesem Grund entschied man sich schlussendlich für die Altersgrenze ab 18.
Besondere Berücksichtigung der Kinder- und Jugendarbeit wurde im Beispiel 1.1 aber auch im Beispiel 2 gefunden. Da hier jedoch eine Benachteiligung der schwächer frequentierten Vereine stattgefunden hätte, wurden diese Varianten abgewählt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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103,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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74,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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60,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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46 kB
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5
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(wie Dokument)
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44,6 kB
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