Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/083
Grunddaten
- Betreff:
-
erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 "Neue Reihe-südwestliches Teilstück"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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17.04.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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16.05.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- billigt den vorliegenden geänderten Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Östliche Neue Reihe“ und den Entwurf der Begründung dazu.
- Der geänderte Entwurf über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
- Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: 2. Änderung B-Plan Nr. 38 geänderter Entwurf vom 08.05.2019 mit Begründung
Sachverhalt
Die Stadt hat am 06.12.2018 die Aufstellung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 beschlossen. Ebenfalls in der Sitzung am 06.12.2018 wurde der Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf lag in der Zeit vom 07.01.2019 bis 08.02.2019 öffentlich aus. Desweiteren erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.
Aus der ersten Behördenbeteiligung resultierte eine Änderung des Entwurfes. Daher ist der geänderte Entwurf erneut zur Beschlussfassung vorzulegen und anschließend erneut auszulegen sowie den Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme zu zusenden.
Es erfolgte eine geänderte, verkleinerte sowie klarstellende Ausweisung der Geltungsbereiche auf Hinweis des Landkreises und der Forstbehörde.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja X Nein
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| Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2019 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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