Beschlussvorlage der UWG-Fraktion - 19/UWG/081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

Der o.g. B-Plan Nr.42 ist um weitere Festsetzungen, wie Traufhöhe, Firsthöhe, Dachneigung, bzw. sonstiger erforderlichen Festlegungen zu ergänzen.

 

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Sachverhalt

Im o.g. B-Plan gibt es nur die Festlegung der Vollgeschosse 1-4.

 

Generelle Festsetzungen, wie Traufhöhe, Firsthöhe, Dachneigung, usw. sind nicht enthalten.

 

Da diese Festsetzungen aber fehlen, ist es nach entsprechender Auslegung der Landesbauordnung MV § 2 Absatz 6 gestattet:

 

1. Geschosse von unter 2,30 m Höhe auf die zulässigen Vollgeschosse aufzusetzen, da Geschosse unter 2,30 m Höhe nicht als Vollgeschoss gelten.

 

2. Geschosse mit einer Höhe über 2,30 m, ebenfalls auf die zulässigen Vollgeschosse aufzusetzen, allerdings nur dann, wenn die Geschosshöhe über 2,30 m unter 2/3 der eigenen Grundfläche liegt und somit ebenfalls kein Vollgeschoss ist. 

 

Auf Grund dieser Tatsachen ist es also möglich, im gesamten B-Plan Gebiet auf die zulässigen Voll-Geschosse weitere Geschosse (keine Voll-Geschosse) aufzusetzen. Das können bei Punkt 2 auch schnell mal über 5 m werden. Das war sicherlich nicht die damalige Absicht der Zuständigen und ist auch heute nicht zu verantworten. Daher ist dringender Handlungsbedarf erforderlich.

Sinnvoll wäre auch eine Überprüfung aller anderen B- Pläne der Stadt in dieser Angelegenheit.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

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Anlagen

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