Beschlussvorlage der UWG-Fraktion - 19/UWG/081
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorlage der UWG-Fraktion: Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Hermannstraße / nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der UWG-Fraktion
- Federführend:
- UWG-Fraktion
- Bearbeiter:
- Philipp Reimer
- Verfasser 1:
- Wolfgang Stange
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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17.04.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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16.05.2019
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Sachverhalt
Im o.g. B-Plan gibt es nur die Festlegung der Vollgeschosse 1-4.
Generelle Festsetzungen, wie Traufhöhe, Firsthöhe, Dachneigung, usw. sind nicht enthalten.
Da diese Festsetzungen aber fehlen, ist es nach entsprechender Auslegung der Landesbauordnung MV § 2 Absatz 6 gestattet:
1. Geschosse von unter 2,30 m Höhe auf die zulässigen Vollgeschosse aufzusetzen, da Geschosse unter 2,30 m Höhe nicht als Vollgeschoss gelten.
2. Geschosse mit einer Höhe über 2,30 m, ebenfalls auf die zulässigen Vollgeschosse aufzusetzen, allerdings nur dann, wenn die Geschosshöhe über 2,30 m unter 2/3 der eigenen Grundfläche liegt und somit ebenfalls kein Vollgeschoss ist.
Auf Grund dieser Tatsachen ist es also möglich, im gesamten B-Plan Gebiet auf die zulässigen Voll-Geschosse weitere Geschosse (keine Voll-Geschosse) aufzusetzen. Das können bei Punkt 2 auch schnell mal über 5 m werden. Das war sicherlich nicht die damalige Absicht der Zuständigen und ist auch heute nicht zu verantworten. Daher ist dringender Handlungsbedarf erforderlich.
Sinnvoll wäre auch eine Überprüfung aller anderen B- Pläne der Stadt in dieser Angelegenheit.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,8 kB
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