Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung "Ost-Teil".

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Durch Beschluss am 26.09.1996 hat die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ost-Teil““ beschlossen. Die Satzung wurde am 09.10.1996 bekanntgemacht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft.

Mit Bekanntmachung am 05.04.2012 erfolgte bereits eine Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Ost-Teil“ für eine Vielzahl von Grundstücken. Nach Abschluss des Sanierungsverfahrens soll nun auch für die noch verbliebenen Grundstücke, die in der Anlage 1 aufgeführt sind, die Sanierungssatzung aufgehoben werden.

Gemäß § 162 BauGB ist eine Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist, die Sanierung sich als undurchführbar erweist, die Sanierungsabsicht aus anderen Gründen aufgegeben wird oder die nach § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 BauGB für die Durchführung der Sanierung festgelegte Frist abgelaufen ist. Gemäß den Vorgaben des zuständigen Ministeriums ist diese Frist abgelaufen, die Sanierung beendet und die Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme Kühlungsborn Ost- und West-Teil zum Stichtag 31.12.2018 vorzunehmen. Der Beschluss der Gemeinde, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ganz oder teilweise aufgehoben wird, ergeht als Satzung. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja  X Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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