Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/057
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Erneuerung Kühlungsborn "Ost- und West-Teil" - Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Erweiterung West-Teil"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Herbert Hanl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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04.04.2019
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Sachverhalt
Durch Beschluss am 16.12. 2004 hat die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Erweiterung West-Teil“ beschlossen. Die Satzung wurde am 17.02.2005 bekanntgemacht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft. Der räumliche Geltungsbereich ist in der Planzeichnung Anlage 2 durch eine Umgrenzungslinie dargestellt. Seit 1992 erfolgt die Sanierung der zentralen Bereiche des Ostseebades Kühlungsborn im Rahmen der Städtebauförderungsprogramme von Bund und Land unter Einsatz von Komplementärmitteln aus dem städtischen Haushalt. Nach 25 Jahren Stadtsanierung ist festzustellen, dass der Einsatz der Städtebauförderungsmittel von Bund, Land und Kommune deutliche Wirkung erzielt hat. In großen Teilen des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes wurden die wesentlichen Sanierungsziele erreicht und städtebauliche Missstände und bauliche Mängel beseitigt. Zentrale Bereiche wurden deshalb bereits 2010 und 2012 und 2018 aus der Sanierung entlassen.
Der Bereich des Erweiterungsgebiets „West-Teil“ um den Baltic-Park wies 2004 noch erhebliche städtebauliche Missstände auf. In diesem Gebiet „West-Teil“ wurden bis heute wesentliche Missstände beseitigt:
- Rückbau Meerwasserschwimmhalle
- Umgestaltung des westlichen Teils des Baltic-Parks mit historischen Bezügen
Gemäß § 162 BauGB ist eine Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist, die Sanierung sich als undurchführbar erweist, die Sanierungsabsicht aus anderen Gründen aufgegeben wird oder die nach § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 BauGB für die Durchführung der Sanierung festgelegte Frist abgelaufen ist. Gemäß den Vorgaben des zuständigen Ministeriums ist diese Frist abgelaufen, die Sanierung beendet und die Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme Kühlungsborn Ost- und West-Teil zum Stichtag 31.12.2018 vorzunehmen. Der Beschluss der Gemeinde, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ganz oder teilweise aufgehoben wird, ergeht als Satzung. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja X Nein
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2019 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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196,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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689,5 kB
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