Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/037
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Untere und mittlere Hermann-Häcker-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
06.03.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Kühlungsborn
|
Entscheidung
|
|
|
04.04.2019
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt OstseebadKühlungsborn „Untere und mittlere Hermann-Häcker-Straße“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB
2. Planungsziele: Neuzuschnitt des Baufensters für eine zweckmäßige Bebauung, Anpassung der zulässigen GR entsprechend den geänderten städtebaulichen Planungen für das Grundstück Hermann-Häcker-Str. 4.
3. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des B-Planes Nr. 30: Flurstücke 208/3 und 208/4, Flur 1 der Gemarkung Kühlungsborn (s. Anlage)
4. Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.
5.Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 5. Änderung B-Plan Nr. 30
Sachverhalt
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat sich nach intensiven Beratungen über einen Änderungsantrag im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 30 und unter Abwägung der zu beachtenden städtebaulichen
und nachbarlichen Belange zur Durchführung der vorliegenden Änderungsplanung entschlossen.
Das Ziel besteht darin, die Altbebauung abzubrechen und mit einem Wohnhaus neu zu bebauen. Das Baufenster umrandet im derzeit gültigen B-Plan die Bestandsbebauung. Das neue Gebäude soll mit einer anderen Kubatur errichtet werden. Daher ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Die Kosten für das Änderungsverfahren trägt der Antragsteller.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja X Nein
|
| Finanzierung: |
|
|
Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2019 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
162,6 kB
|