Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/20/049
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung der Eröffnungsbilanz des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Ostseebad Kühlungsborn zum 01.01.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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04.04.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn nimmt den Bericht der ECOVIS Audit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie den abschließenden Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.03.2019 zur Kenntnis.
Die Stadtvertreterversammlung stellt die geprüfte Eröffnungsbilanz des städtebaulichen Sondervermögen zum 01.01.2010 mit einer Bilanzsumme von EUR 1.652.497,66 fest.
Sachverhalt
Die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens macht es erforderlich, zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Nach § 64 Abs. 2 und 4 KV M-V gilt für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach § 136 BauGB und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen nach § 165 BauGB diese Verpflichtung entsprechend.
Mit der Umstellung auf die Doppik im Jahr 2010 ist erstmals eine Eröffnungsbilanz, gemäß § 2 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (KomDoppikEG M-V), für das städtebauliche Sondervermögen „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn aufzustellen. Hierfür war es erforderlich, das gesamte Vermögen und sämtliche Schulden zu erfassen und zu bewerten.
Die Eröffnungsbilanz und der Anhang sind im Rahmen der örtlichen Prüfung analog § 3a KPG M-V zu prüfen. Gemäß § 1 Abs. 5 KPG M-V bediente sich der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn bei der Durchführung der Prüfung eines sachverständigen Dritten, hier der ECOVIS Audit AG Wirtschaftspfüungsgesellschaft.
Die ECOVIS Audit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat gemäß § 11 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (KomDoppik-EG M-V) in Verbindung mit § 1 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) die durch den Bürgermeister aufgestellte Eröffnungsbilanz, den Anhang und die Anlagen geprüft und einen Prüfungsbericht verfasst.
Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt einen abschließenden Prüfvermerk.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Nein
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
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Veranschlagung 2019 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |