Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/30/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zum Gemeindeanteil für die Kita  „Bummi“.

 

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Sachverhalt

Der Träger der Kindertagesstätte „Bummi“ forderte eine Neuverhandlung der Platzkosten für die Bereiche Krippe und Kindergarten.

 

Derzeit besuchen 38 Kinder die Kinderkrippe und 74 Kinder den Kindergarten.

Die Einrichtung hat täglich von 06:00 - 18:00 Uhr geöffnet. Die letzte Entgeltverhandlung fand im Jahr 2017 statt.

 

Am 27.02.2019 verhandelten der Landkreis Rostock und die Stadt Ostseebad Kühlungsborn mit dem Träger AWO und erlangten dabei eine Einigung in Form einer Erhöhung der Entgelte im Bereich

 

Krippe um           17,64 % von    246,01 € auf      289,41 €    (+ 43,40 €)

 

Kindergarten um 20,8 % von    126,80 € auf      153,17 €    (+ 26,37 €)

 

Die erhöhten Entgelte sind hauptsächlich zurückzuführen auf die schrittweise Anpassung der Gehälter an die Tarife des öffentlichen Dienstes.

 

Durch die großzügige Ausschüttung der frei gewordenen Mittel aus dem Betreuungsgeld des Bundes, konnten zusätzlich diverse Spielgeräte angeschafft werden. Diese Investitionen gehen somit nicht zusätzlich zu Lasten der Entgelte und verschaffen eine deutliche Entlastung. Die Kosten zur Erneuerung der Einbruchmeldeanlage wurden durch die Stadt übernommen, um die Investitionen nicht entgeltrelevant erscheinen zu lassen.

 

Die neuen Entgelte bedeuten für die Stadt einen finanziellen Mehraufwand der Gemeindeanteile

 

im Krippenbereich von ca. 19.790,40 €

 

im Kindergartenbereich von 23.416,56 €,

 

welche bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigt wurden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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