Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

1. billigt den vorliegenden Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der StadtOstseebad Kühlungsborn "Untere und mittlere Hermann-Häcker-Straße " und den Entwurf der Begründung dazu.

2. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 einschließlich der Begründung istgemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden undsonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn einschließlich Begründung – Entwurf vom 25.02.2019

 

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Sachverhalt

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 wird aufgrund eines geplanten Vorhabens erforderlich, das nicht mit den bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes übereinstimmt,jedoch auf Grund der bestehenden Nutzungen und der geringen Änderungen nicht den städtebaulichen Zielen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn widerspricht.

Die Stadtvertreterversammlung hat die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.Der entsprechend erarbeitete, vorliegende Entwurf soll nun den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung vorgelegt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja  X Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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