Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/014
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Kopfsituation Ost"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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23.01.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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28.02.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Kopfsituation Ost“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB
2. Planungsziel: Änderung der Art der baulichen Nutzung, Änderung der Geschossigkeit
3. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich umfasst ein bisher unbebautes Grundstück am Bürgerweg/Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße (Bürgerweg 3), Flurstück 193/20, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn gemäß Übersichtsplan (siehe Anlage)
4. Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.
5. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 4. Änderung B-Plan Nr. 5
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Bürgerweg 3 ist der Neubau einer Pflegeeinrichtung geplant. Neben der im Bebauungsplan Nr. 5 festgeschriebenen Schaffung von mindestens 20 Tagespflegeplätzen sollen auch Wohnungen mit Service bzw. für betreutes Wohnen angeboten werden. Da diese bisher im SO 11 nicht zulässig sind, wird eine Änderung bezüglich der Art der baulichen Nutzung erforderlich, indem „Wohnen mit Service (betreutes Wohnen)“ in den Nutzungskatalog für das SO 11 aufgenommen wird. Damit kann das Pflegeangebot zeitgemäß und nachfragegerecht ergänzt werden.
Um die o.g. Angebotserweiterung zu ermöglichen und gleichzeitig die ursprüngliche
Anforderung von mindestens 20 Tagespflegeplätzen zu erfüllen, wird die zulässige
Anzahl der Vollgeschosse für die Gebäudegrundfläche teilweise von 3 auf 4 erhöht.
Um die Ausprägung des 4. Geschosses als Staffelgeschoss zu sichern, wurden konkrete
Festsetzungen in der Planzeichnung getroffen. Ein größerer Rücksprung wurde
für den westlichen Gebäudeteil und ein kleinerer Rücksprung für den östlichen Teil
festgesetzt. Somit ist gewährleistet, dass sich der Gebäudekörper einsprechend der
ursprünglichen städtebaulichen Zielsetzung in das räumliche Umfeld einfügt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja X Nein
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| Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2019 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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155,9 kB
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