Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/012
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 "Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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23.01.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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28.02.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB
2. Planungsziele:
- Verschiebung des ausgewiesenen Baufeldes auf dem Grundstück Wiesengrund 1a
- Änderung der max. Wohnungsanzahl im WA 1 bei II-geschossiger Bauweise von 3 WE auf 5 WE für das straßenseitige Baufeld sowie Vergrößerung des straßenseitigen Baufeldes um 25,34 m² auf 217,20 m², Verkleinerung des rückwärtigen Baufeldes um 25,35 m² auf 199,65 m² sowie geringfügige Verschiebung beider Baufelderauf dem Grundstück Cubanzestr. 27
3. Gebietsabgrenzung: Die Geltungsbereiche umfassen einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 32: Cubanzestraße 27, Flurstück 367 (Geltungsbereich 2) und Wiesengrund 1a Flurstück 363/a, (Geltungsbereich 1), Flur 2 der Gemarkung Kühlungsborn gemäß Übersichtsplan (siehe Anlage)
4. Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.
5. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 4. Änderung B-Plan Nr. 32
Sachverhalt
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat sich nach Beratungen über die Änderungsanträge
der Grundstückseigentümer und unter Abwägung der zu beachtenden städtebaulichen Belange
zur Durchführung der vorliegenden Änderungsplanung entschlossen.
Geltungsbereich 1:
Das Flurstück 363, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn wird geteilt. Auf dem Flurstück 363/a (rückwärtiger Teil) soll ein EFH errichtet werden. Der B-Plan Nr. 32 weist auf dem hinteren Bereich ein Baufenster aus. Die neue Grundstücksgrenze verläuft durch das Baufeld. Um das Grundstück sinnvoll bebauen zu können und um den auf dem Grundstück befindlichen alten Baum erhalten zu können soll das Baufeld in südliche Richtung verschoben werden.
Geltungsbereich 2:
Der Grundstückseigentümer möchte das ehemalige Wohnhaus abbrechen und eine Neubebauung mit einem Wohnhaus mit 5 WE vornehmen. Die derzeitig festgesetzte Wohnungsanzahl wird daher angepasst. Weiterhin soll das vordere Baufeld um 25,34 m²vergrößert und geringfügig nach Süden verschoben werden um den Abstand zu nördlichen Grundstücksgrenze auf 3 m zu erhöhen.
Das rückwärtige Baufeld soll um 25,35 m² verkleinert und ebenfalls um 2m gen Südosten verschoben werden.
Die vorgenannten Änderungen sind unter Berücksichtigung der näheren Umgebung städtebaulich vertretbar.
Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 erfolgt im vereinfachten Planverfahren nach § 13 BauGB. Die Kosten des B-Planverfahrens tragen die Antragsteller. Mit der Ausarbeitung der Änderung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar beauftragt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja X Nein
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten / Folgelasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
Veranschlagung 2019 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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203,7 kB
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